Sechs Bereiche, in denen Werbetexte auffallen
Die meisten Beanstandungen an Werbematerial entstehen nicht durch exotische Vorschriften, sondern in wenigen wiederkehrenden Bereichen: Preisangaben, Aussagen über die eigene Leistung, Kennzeichnungspflichten. Diese Seite zeigt, welche das sind, welche Norm dahintersteht und was RechtsScan davon aus dem Text allein erkennt.
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Der Text entscheidet, nicht die Absicht
Ob eine Werbeaussage beanstandet wird, hängt selten davon ab, was gemeint war. Es hängt davon ab, was dasteht: welche Angabe gemacht wird, welche Pflichtangabe daneben fehlt, welcher Vergleich behauptet und welcher Beleg dafür genannt wird. Genau daran setzt eine Prüfung des Textes an.
Nicht jeder Bereich lässt sich aus dem Text allein beurteilen. Ob ein Streichpreis stimmt, weiß nur, wer die Preishistorie kennt. Ob eine Einwilligung vorliegt, weiß nur, wer den Anmeldeprozess kennt. RechtsScan behauptet in diesen Fällen keinen Verstoß, sondern stellt die Frage, die den Sachverhalt klärt. Die Antwort kennen Sie, nicht das Werkzeug.
Zwei Bereiche prüft RechtsScan bewusst nicht: Markenrecht und Urheberrecht. Beide verlangen eine Recherche in Registern (DPMA, EUIPO), die kein Textabgleich ersetzt. Das ist keine Lücke, die später geschlossen wird, sondern eine Grenze des Verfahrens.
Was geprüft wird und worauf es steht
Jede Karte führt auf eine eigene Seite mit den häufigsten Konstellationen des Bereichs, den zugehörigen Vorschriften und dem Stand, auf dem die Prüfung steht.
Irreführende Werbeaussagen
Alleinstellung ohne Beleg, Testergebnis ohne Fundstelle, Bewertungen ohne Angabe zur Herkunft, Garantiewerbung ohne die Pflichtangaben, künstlicher Zeitdruck.
Der Report benennt die Textstelle wörtlich, nennt die Vorschrift und stellt die Frage, die im Streitfall zuerst gestellt wird.
Preisangaben und Rabatte
Nettopreis gegenüber Verbrauchern, fehlender Grundpreis bei Fertigpackungen, Streichpreise und Prozentangaben ohne erkennbaren Bezugspreis, Finanzierungswerbung ohne Pflichtangaben.
Preisangaben sind der Bereich mit den klarsten Vorgaben und deshalb der mit den zuverlässigsten Treffern aus dem Text allein.
Kennzeichnung von KI-Inhalten
KI-erzeugte Bilder, Videos oder Stimmen ohne Offenlegung, Avatare in der Rolle realer Personen, Chatbots ohne Hinweis auf die Maschine.
Die Transparenzpflichten des Artikels 50 gelten seit dem 2. August 2026. Der Bereich ist neu und in vielen Freigabeprozessen noch nicht angekommen.
Direktwerbung und Einwilligung
Werbe-Mails ohne tragfähige Einwilligungsgrundlage, fehlende Abmeldemöglichkeit, vorausgefüllte Einwilligungsfelder, Telefon- und Messenger-Werbung.
Was im Text steht, ist prüfbar: Abmeldehinweis, Absenderangabe, Kennzeichnung. Ob die Einwilligung selbst trägt, entscheidet der Anmeldeprozess, nicht der Werbetext.
Nachhaltigkeitswerbung
Allgemeine Umweltaussagen ohne belegte hervorragende Umweltleistung, Klimaneutralität auf Kompensationsbasis, Siegel ohne Zertifizierungssystem.
Die neuen Tatbestände gelten ab dem 27. September 2026. Enthalten ab Professional.
Pflichtangaben und Anbieterkennzeichnung
Fehlende oder unvollständige Anbieterangaben in Werbemitteln, die für sich stehen: Landingpages, PDFs, Anzeigen.
Betrifft jedes Werbemittel, das eigenständig abrufbar ist, nicht nur die Website.
Ein Befund, den Sie weiterreichen können
Der Report ist kein Urteil über Ihren Text, sondern die Vorbereitung des Gesprächs, in dem darüber entschieden wird.
Die Fundstelle im Wortlaut
Jeder Befund nennt die Stelle Ihres Textes, an der er entstanden ist. Ohne diese Zuordnung ist ein Hinweis nicht überprüfbar.
Die Vorschrift mit Prüfdatum
Zu jedem Befund steht, auf welcher Norm er steht und wann deren Wortlaut zuletzt gegen die Primärquelle abgeglichen wurde.
Die offene Frage statt einer Behauptung
Wo der Text allein nicht ausreicht, steht eine Frage. Sie beantworten sie, und der Befund verändert sich entsprechend.
Der Umfang, auch nach unten
Der Report nennt, welche Bereiche geprüft wurden und welche nicht. Eine Prüfung ohne diese Angabe wäre nicht einzuordnen.
Zum Umfang der Prüfung
Deckt jeder Tarif alle sechs Bereiche ab?›
Nein. Starter und Professional prüfen Pflichtangaben, KI-Transparenz, Werbeaussagen und Preisangaben; Professional zusätzlich Nachhaltigkeitswerbung; Datenschutz ist im Team-Tarif enthalten. Welche Bereiche Ihr Tarif abdeckt, steht auf der Preisseite und vor jeder Buchung.
Ersetzt das die anwaltliche Prüfung?›
Nein. RechtsScan ist eine Vorbewertung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Der Report bereitet die Fragen auf, mit denen Sie in die rechtliche Prüfung gehen.
Warum steht bei manchen Befunden eine Frage statt eines Ergebnisses?›
Weil der Text die Antwort nicht enthält. Ob ein beworbener Bezugspreis tatsächlich verlangt wurde oder eine Einwilligung vorliegt, geht aus keiner Formulierung hervor. Eine Behauptung an dieser Stelle wäre geraten.
Warum fehlen Marken- und Urheberrecht?›
Beide setzen eine Registerrecherche voraus, die ein Textabgleich nicht leistet. Sie sind dauerhaft ausgenommen, nicht vorübergehend.
Drei Scans, ohne Zahlungsdaten
Laden Sie ein Werbemittel hoch und sehen Sie, was der Katalog darin findet. Kein Zeitlimit, keine Kreditkarte.
Kostenlos startenAutomatisierte Vorbewertung. Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.

