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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Rechtsscan

Stand: 10.06.2026
Anbieter: Jens Bracht, Pappelallee 2, 68167 Mannheim
Dienst: Rechtsscan, abrufbar unter rechtsscan.de

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Jens Bracht, Pappelallee 2, 68167 Mannheim, nachfolgend „Anbieter“ genannt, und den Kunden des Dienstes „Rechtsscan“, nachfolgend „Kunde“ genannt.

1.2 Rechtsscan richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

1.3 Der Kunde bestätigt im Rahmen der Registrierung oder Buchung, dass er den Dienst ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen, selbständigen beruflichen oder hoheitlichen Tätigkeit nutzt.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter Leistungen vorbehaltlos erbringt, obwohl er Kenntnis von abweichenden Bedingungen des Kunden hat.

2. Vertragsgegenstand und Abgrenzung zur Rechtsberatung

2.1 Rechtsscan ist ein softwarebasierter Online-Dienst zur automatisierten Voranalyse von hochgeladenen Marketing- und weiteren Websitedokumenten im Hinblick auf ausgewählte rechtliche Risikohinweise.

2.2 Die Ergebnisse von Rechtsscan dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung, internen Vorbereitung und Risikoeinschätzung durch den Kunden. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung, Beratung oder Vertretung durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt.

2.3 Der Anbieter erbringt mit Rechtsscan keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Insbesondere schuldet der Anbieter keine verbindliche rechtliche Bewertung eines konkreten Einzelfalls, keine rechtliche Gestaltungsempfehlung, keine Vertragsprüfung im anwaltlichen Sinne und keine Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit oder Rechtssicherheit der geprüften Inhalte.

2.4 Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die rechtliche Bewertung, Freigabe, Veröffentlichung, Verwendung oder Weitergabe der von ihm hochgeladenen oder mithilfe von Rechtsscan analysierten Inhalte.

2.5 Soweit Rechtsscan Hinweise zu möglichen Risiken, Auffälligkeiten oder Handlungsbedarfen ausgibt, handelt es sich nicht um abschließende Aussagen zur Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines Dokuments oder einer Maßnahme.

2.6 Die Analyse erfolgt nicht durch eine frei erzeugte rechtliche Bewertung des Einzelfalls, sondern durch einen automatisierten Abgleich der hochgeladenen Inhalte mit einem vom Anbieter vorab definierten, standardisierten Prüf- und Kriterienkatalog. Der Anbieter nimmt keine auf den konkreten Einzelfall bezogene rechtliche Subsumtion vor. Die ausgegebenen Hinweise beziehen sich ausschließlich auf die im Katalog abgebildeten, typisierten Prüfkriterien.

3. Leistungen von Rechtsscan

3.1 Der Anbieter stellt dem Kunden Rechtsscan als Software-as-a-Service-Lösung über das Internet zur Verfügung. Der Kunde erhält während der Vertragslaufzeit Zugriff auf die jeweils gebuchten Funktionen und Kontingente.

3.2 Die Analyse erfolgt anhand eines vom Anbieter definierten Prüf- und Kriterienkatalogs. Welche Rechtsgebiete der Katalog abdeckt, richtet sich nach dem gebuchten Tarif und ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Buchungsprozess. Soweit dort nichts Abweichendes angegeben ist, gilt folgender Umfang:

a) Starter: wettbewerbsrechtliche Aspekte, insbesondere UWG-Hinweise, sowie Impressums- und Pflichtangaben;

b) Professional: zusätzlich Aspekte der Zulässigkeit von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) und ihrer Umsetzung im UWG;

c) Team: zusätzlich datenschutzrechtliche Aspekte, insbesondere DSGVO-Hinweise.

Hinweise zu regulatorischen Entwicklungen, insbesondere zum AI Act, werden ausgegeben, soweit sie im Katalog des jeweiligen Tarifs technisch und inhaltlich abgebildet sind.

3.3 Markenrecht, Urheberrecht, Lizenzrechte, Designrechte, Patentrechte sowie individuelle Recherchen in Registern, Datenbanken oder Drittquellen sind nicht Gegenstand der Leistung, sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart.

Nicht Gegenstand der Leistung sind ferner sämtliche Rechtsgebiete und Prüfkriterien, die vom Katalogumfang des jeweils gebuchten Tarifs nicht erfasst sind.

3.4 Die Analyse erfolgt automatisiert und KI-gestützt. Geprüft wird ausschließlich anhand der im Katalog des gebuchten Tarifs abgebildeten Kriterien; Risiken außerhalb dieses Katalogs werden nicht erfasst und sind nicht geschuldet. Die Ergebnisse können unvollständig, ungenau, veraltet oder fehlerhaft sein. Eine bestimmte Trefferquote, Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Belastbarkeit der Ergebnisse wird nicht geschuldet.

3.5 Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website oder im Kundenkonto beschriebenen Funktionen des jeweils gebuchten Tarifs.

3.6 Der Anbieter schuldet keine individuelle Anpassung des Dienstes an besondere Anforderungen des Kunden, keine individuelle Rechtsprüfung, keine Schulung, keine rechtliche Freigabe von Dokumenten und keine Erstellung rechtssicherer Inhalte.

3.7 Der Prüf- und Kriterienkatalog, insbesondere die einzelnen Prüfkriterien und deren technische Ausgestaltung, sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des Anbieters. Ein Anspruch des Kunden auf Offenlegung der einzelnen Prüfkriterien besteht nicht. Der Anbieter weist die vom jeweiligen Tarif abgedeckten Rechtsgebiete in der Leistungsbeschreibung aus.

3.8 Der Anbieter ist berechtigt, den Prüf- und Kriterienkatalog fortlaufend zu ändern, zu ergänzen oder anzupassen, insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, neuer Rechtsprechung oder regulatorischer Entwicklungen. Ziffer 11 gilt entsprechend. Ein Analyseergebnis ist nicht bereits deshalb mangelhaft, weil der Katalog nach dem Zeitpunkt der Analyse geändert oder erweitert wurde.

4. Registrierung und Zustandekommen des Vertrags

4.1 Die Nutzung von Rechtsscan setzt die Registrierung eines Kundenkontos voraus.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und diese während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.

4.3 Der Vertrag über die Nutzung eines kostenpflichtigen Tarifs kommt zustande, wenn der Kunde einen Tarif auswählt, diese AGB akzeptiert und der Zahlungsvorgang erfolgreich abgeschlossen oder vom Anbieter bestätigt wurde.

4.4 Bei kostenlosen Testzugängen kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag zustande, sobald der Kunde die Registrierung abgeschlossen und diese AGB akzeptiert hat.

4.5 Der Anbieter ist berechtigt, Registrierungen oder Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Zweifel an der Unternehmereigenschaft des Kunden bestehen.

5. Nutzungsrechte und technische Bereitstellung

5.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, Rechtsscan im gebuchten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.

5.2 Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf den jeweils gebuchten Tarif, die vereinbarte Anzahl von Nutzern, Teams oder Organisationseinheiten sowie das verfügbare Scan-Kontingent.

5.3 Eine Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Bereitstellung von Rechtsscan an Dritte ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

5.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Dienst zu kopieren, zu verändern oder zurückzuentwickeln, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, automatisierte Massenzugriffe ohne Zustimmung des Anbieters vorzunehmen, den Dienst für rechtswidrige Zwecke zu nutzen oder Ergebnisse als anwaltliche Prüfung, Rechtsgutachten oder verbindliche Rechtsberatung auszugeben, Sicherheits- oder Nutzungsbeschränkungen des Dienstes oder der eingesetzten KI-Systeme durch technische oder inhaltliche Mittel zu umgehen oder zu manipulieren.

5.5 Der Anbieter erbringt seine Leistung am Übergabepunkt des von ihm genutzten Rechenzentrums oder Hosting-Dienstleisters zum Internet. Für Internetverbindung, Endgeräte, Browser, IT-Sicherheit und sonstige technische Voraussetzungen auf Seiten des Kunden ist der Kunde verantwortlich.

6. Tarife, Kontingente und Top-ups

6.1 Rechtsscan wird in verschiedenen Tarifen angeboten. Die jeweils verfügbaren Tarife, Preise, Leistungsumfänge und Scan-Kontingente ergeben sich aus der aktuellen Preis- und Leistungsbeschreibung auf der Website oder im Buchungsprozess.

6.2 Soweit nicht anders angegeben, gelten folgende Tarife: Starter 29 EUR monatlich oder 290 EUR jährlich; Professional 49 EUR monatlich oder 490 EUR jährlich; Team 99 EUR monatlich oder 990 EUR jährlich; jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.3 Die in den Tarifen enthaltenen Scan-Kontingente ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Ein Scan entspricht einer Dokumenteinreichung oder Analyseanfrage, unabhängig vom späteren Ergebnis.

6.4 Nicht genutzte monatliche Scan-Kontingente verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

6.5 Der Kunde kann, soweit angeboten, zusätzliche Scan-Kontingente als Top-ups erwerben. Top-up-Kontingente werden nach Verbrauch des regulären Tarifkontingents eingesetzt.

6.6 Top-up-Kontingente verfallen 90 Tage nach dem letzten Top-up-Kauf, sofern sie bis dahin nicht genutzt wurden. Der Anbieter weist den Kunden im Buchungsprozess transparent auf die Gültigkeitsdauer hin.

6.7 Kostenlose Testzugänge können in Umfang, Funktionalität und Scan-Anzahl beschränkt sein. Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung eines kostenlosen Testzugangs besteht nicht.

7. Vergütung, Zahlungsabwicklung und Zahlungsverzug

7.1 Der Kunde schuldet dem Anbieter die Vergütung entsprechend dem gebuchten Tarif und etwaiger zusätzlich erworbener Top-ups.

7.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

7.3 Die Vergütung wird je nach gewähltem Tarif monatlich oder jährlich im Voraus fällig.

7.4 Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe oder einen anderen im Buchungsprozess angegebenen Zahlungsdienstleister. Für die Zahlungsabwicklung können ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten.

7.5 Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen elektronisch bereitzustellen oder per E-Mail zu versenden.

7.6 Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu Rechtsscan nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung vorübergehend zu sperren.

7.7 Während einer berechtigten Sperrung bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bestehen. Weitere Rechte des Anbieters, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung und zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, bleiben unberührt.

7.8 Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang bei begründetem Verdacht auf vertragswidrige Nutzung, Sicherheitsverstöße oder Missbrauch des Dienstes vorläufig zu sperren. Eine vorherige Mahnung ist nicht erforderlich, wenn ein sofortiges Handeln zum Schutz des Dienstes oder Dritter geboten ist.

8. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

8.1 Der Kunde ist für sämtliche von ihm hochgeladenen, eingegebenen oder verarbeiteten Inhalte verantwortlich.

8.2 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung der Inhalte an Rechtsscan berechtigt ist und hierdurch keine Rechte Dritter oder gesetzlichen Vorschriften verletzt.

8.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte hochzuladen oder zu verarbeiten, die rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen, Geschäftsgeheimnisse unbefugt offenlegen, Schadsoftware enthalten, den Dienst zur automatisierten Massenabfrage, als allgemeines Sprachmodell oder KI-Interface außerhalb des vorgesehenen Scan-Zwecks zu nutzen. gegen Datenschutzrecht verstoßen oder besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO enthalten, sofern deren Verarbeitung nicht rechtmäßig und erforderlich ist.

8.4 Der Kunde ist verantwortlich für die Prüfung, ob hochgeladene Inhalte personenbezogene Daten, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige schutzbedürftige Informationen enthalten und ob deren Verarbeitung über Rechtsscan zulässig ist.

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen.

8.6 Der Kunde ist verpflichtet, Ergebnisse von Rechtsscan vor einer externen Verwendung, Veröffentlichung oder Umsetzung eigenverantwortlich zu prüfen oder durch qualifizierte Personen prüfen zu lassen.

8.7 Der Kunde darf Rechtsscan nicht in einer Weise nutzen, die geeignet ist, die Sicherheit, Integrität, Verfügbarkeit oder Leistungsfähigkeit des Dienstes zu beeinträchtigen.

9. Kundendaten, Datenschutz und Auftragsverarbeitung

9.1 Die vom Kunden im Rahmen der Nutzung von Rechtsscan hochgeladenen, eingegebenen oder erzeugten Inhalte und Daten bleiben dem Kunden zugeordnet.

9.2 Der Anbieter verarbeitet Kundendaten ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung, Sicherung, Verbesserung und Abrechnung des Dienstes, soweit keine andere Rechtsgrundlage besteht.

9.3 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten, die in vom Kunden hochgeladenen Inhalten enthalten sind, als Auftragsverarbeiter des Kunden. Die Parteien schließen hierüber einen Vertrag über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO; dieser wird im Registrierungs- bzw. Buchungsprozess einbezogen und ist Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes.

9.4 Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die er in Rechtsscan hochlädt oder über Rechtsscan verarbeitet.

9.5 Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte oder aggregierte Nutzungs-, Fehler- und Leistungsdaten zur Verbesserung, Sicherung und Weiterentwicklung des Dienstes zu verwenden, sofern hieraus kein Rückschluss auf einzelne Personen oder vertrauliche Inhalte des Kunden möglich ist.

9.6 Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und, soweit einschlägig, dem gesonderten Vertrag über Auftragsverarbeitung.

10. Verfügbarkeit, Wartung und Support

10.1 Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Rechtsscan. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

10.2 Der Anbieter ist berechtigt, Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen oder technische Anpassungen vorzunehmen, auch wenn diese vorübergehend zu Einschränkungen der Verfügbarkeit führen.

10.3 Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass Beeinträchtigungen für Kunden gering bleiben.

10.4 Supportleistungen werden im jeweils gebuchten Tarif und gemäß der Leistungsbeschreibung erbracht. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt Support per E-Mail oder über ein im Dienst bereitgestelltes Kontaktformular.

10.5 Support umfasst Unterstützung bei technischen Nutzungsfragen zum Dienst. Nicht umfasst sind Rechtsberatung, rechtliche Einzelfallprüfung, inhaltliche Dokumentenfreigaben, Schulungen, Implementierungsleistungen oder individuelle Anpassungen.

11. Leistungsänderungen

11.1 Der Anbieter ist berechtigt, Rechtsscan weiterzuentwickeln und Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen, sofern dadurch der vertraglich vereinbarte Kernnutzen des gebuchten Tarifs nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

11.2 Änderungen können insbesondere erforderlich sein aufgrund technischer Weiterentwicklung, Sicherheitsanforderungen, geänderter gesetzlicher oder regulatorischer Rahmenbedingungen, Änderungen oder Erweiterungen des Prüf- und Kriterienkatalogs, Änderungen eingesetzter Drittanbieter- oder KI-Systeme, Verbesserung der Nutzerführung oder Systemstabilität.

11.3 Über wesentliche nachteilige Änderungen wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig informieren. Widerspricht der Kunde einer wesentlichen Änderung, kann der Anbieter berechtigt sein, den Vertrag ordentlich oder, soweit zumutbar, außerordentlich zu beenden.

11.4 Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer, Hosting-Dienstleister, Zahlungsdienstleister, KI-Systemanbieter und sonstige technische Dienstleister einzusetzen.

12. Mängelansprüche

12.1 Der Anbieter wird Rechtsscan während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereitstellen.

12.2 Maßgeblich für die Beschaffenheit des Dienstes ist ausschließlich die jeweils vereinbarte Leistungsbeschreibung. Öffentliche Aussagen, werbliche Angaben oder Produktbeschreibungen stellen nur dann eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, wenn sie ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.

12.3 Ein Mangel liegt insbesondere nicht bereits deshalb vor, weil ein Risiko nicht erkannt wurde, das von den Prüfkriterien des gebuchten Tarifs nicht erfasst ist, oder weil eine automatisierte Analyse unvollständig, unzutreffend oder rechtlich nicht abschließend ist, sofern der Dienst den Abgleich entsprechend dem Katalog des gebuchten Tarifs durchführt.

12.4 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich und nachvollziehbar zu melden. Die Meldung soll eine Beschreibung des Fehlers, die betroffene Funktion und, soweit möglich, reproduzierbare Schritte enthalten.

12.5 Der Anbieter ist berechtigt, Mängel durch Updates, technische Anpassungen, Workarounds oder Hinweise zur Fehlerumgehung zu beseitigen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

12.6 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.

12.7 Für unentgeltliche Leistungen, insbesondere kostenlose Testzugänge, haftet der Anbieter für Mängel nur nach den gesetzlichen Vorschriften über die Leihe, insbesondere nur bei Arglist.

13. Freistellungspflichten

13.1 Macht ein Dritter, einschließlich einer Behörde, gegenüber dem Anbieter Ansprüche geltend, die darauf beruhen, dass der Kunde Inhalte rechtswidrig hochgeladen, verarbeitet oder verwendet hat oder Rechtsscan vertragswidrig genutzt hat, stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen frei.

13.2 Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

13.3 Voraussetzung der Freistellung ist, dass der Anbieter den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informiert, keine Anerkenntnisse ohne Zustimmung des Kunden abgibt und dem Kunden, soweit möglich und zumutbar, die Verteidigung gegen die Ansprüche ermöglicht.

14. Haftungsbeschränkung

14.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

14.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

14.4 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden, Bußgelder, Abmahnkosten oder Schäden aus einer eigenverantwortlichen Verwendung der Analyseergebnisse ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14.5 Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen, Veröffentlichungen, Vertragsgestaltungen, Marketingmaßnahmen oder sonstige Handlungen des Kunden, die auf Grundlage der Ergebnisse von Rechtsscan vorgenommen werden.

14.6 Für Datenverluste haftet der Anbieter nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

14.7 Für unentgeltliche Leistungen, insbesondere kostenlose Testzugänge, haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

14.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Anbieters.

15. Laufzeit und Kündigung

15.1 Die Laufzeit richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Tarif. Verträge können, je nach Auswahl, monatlich oder jährlich abgeschlossen werden.

15.2 Monatsverträge verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht vor Ablauf des jeweiligen Vertragsmonats gekündigt werden.

15.3 Jahresverträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt werden.

15.4 Der Kunde kann den Vertrag im Kundenkonto oder in Textform zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, sofern im Tarif keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart ist.

15.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15.6 Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen erheblich in Verzug ist, den Dienst rechtswidrig oder vertragswidrig nutzt, Rechte Dritter verletzt, Sicherheitsmechanismen umgeht oder falsche Angaben zur Unternehmereigenschaft macht.

15.7 Kostenlose Testzugänge können vom Anbieter jederzeit mit angemessener Frist beendet oder eingeschränkt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.

16. Daten bei Vertragsende

16.1 Nach Beendigung des Vertrags kann der Zugriff des Kunden auf Rechtsscan und auf im Kundenkonto gespeicherte Daten enden.

16.2 Der Kunde ist verpflichtet, benötigte Daten, Ergebnisse oder Dokumente vor Vertragsende eigenständig zu exportieren oder anderweitig zu sichern, soweit eine Exportfunktion bereitgestellt wird.

16.3 Der Anbieter ist nach Vertragsende berechtigt, Kundendaten nach Ablauf angemessener Fristen zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen entgegenstehen.

16.4 Soweit eine sofortige Löschung technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, insbesondere in Backups, ist der Anbieter berechtigt, die Daten zunächst zu sperren und im Rahmen regulärer Löschzyklen endgültig zu löschen.

16.5 Einzelheiten zur Löschung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und dem Vertrag über Auftragsverarbeitung.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

17.2 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und der Kunde durch die Änderung nicht unangemessen benachteiligt wird. Über Änderungen wird der Anbieter den Kunden mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten in Textform informieren. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gilt die Änderung als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens sowie auf sein Widerspruchsrecht hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ordentlich zu kündigen.

17.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

17.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.5 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

17.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die gesetzlichen Vorschriften treten an die Stelle der unwirksamen Bestimmung.